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Lernziele PE

Die heutige Arbeitswelt verlangt von allen ein verstärktes prozessorientiertes und bereichsübergreifendes Denken und Handeln. Deshalb sollen unter anderem Selbständigkeit, analytisches Vorgehen, vernetztes Denken und Präsentationstechnik während der Ausbildung gefördert werden. Zu diesem Zweck werden sog. «Prozesseinheiten» (PE) eingesetzt.

Während der dreijährigen Ausbildung sind im 2. und 3. Lehrjahr je eine Prozesseinheit zu absolvieren. Jede Prozesseinheit wird beurteilt und die Noten sind Bestandteil der betrieblichen Beurteilung in der Lehrabschlussprüfung. In der LLD stehen den Lehrbetrieben Muster-Prozesseinheiten zu den Themen Erbenschein, Schuldbrief, Abrechnungen, Ehevertrag, Steuerinventar, Kaufvertrag und AG-Gründung zur Verfügung. Den Betrieben und Lernenden steht es aber auch frei, ein anderes Thema für die Prozesseinheit zu wählen.

Die Prozesseinheiten sind nach einer einheitlichen, verbindlichen Struktur aufgebaut: Im Rahmen eines Vorbereitungsgesprächs zwischen Berufsbildner und Lernenden verständigen sich diese über die Aufgabenstellung. Das Ergebnis des Vorbereitungsgesprächs wird schriftlich im entsprechenden Formular festgehalten. Die Lernenden haben nun während ca. zwei bis vier Monaten den vereinbarten Prozess mindestens dreimal selbst zu bearbeiten oder daran mitzuarbeiten. Für die Erledigung der Aufträge sind acht bis max. 15 Stunden (PE 1) bzw. 15 bis max. 20 Stunden (PE 2) während der Arbeitszeit einzusetzen. Darüberhinausgehender Zeitaufwand (z.B. «Feinschliff» der PE) hat ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen. Die Erarbeitung einer Prozesseinheit wird begleitet durch das Führen von Lernjournalen, welche am Ende des Prozesses ausgewertet werden. Die Lernenden sollen mit dem Lernjournal ihre Arbeit reflektieren und Verbesserungspotential in ihrem Leistungs- und Lernverhalten erkennen.

Der Inhalt und Umfang der PE richtet sich nach den Merkblättern PE 1 und PE 2. 

Nach Abschluss der Prozesseinheit und Erstellung des entsprechenden Dossiers wird diese in einem ersten Schritt durch den Lehrbetrieb bewertet. Falls erwünscht darf der Lehrbetrieb das Dossier vorgängig der Bewertung auf grobe Fehler hin überprüfen bzw. darf das Erstellen des Dossiers vom Lehrbetrieb begleitet werden. Die Bewertung erfolgt anhand des Rasters in den Prozesseinheiten. Nach erfolgter Bewertung durch den Betrieb muss die Prozesseinheit bis spätestens am 31. März des entsprechenden Jahres auf der Datenbank DBLAP 2 hinterlegt und abgespeichert werden. 

Ebenfalls sind die Prozesseinheiten des 2. und 3. Lehrjahres zusammen mit der betrieblichen Bewertung bis spätestens am 31. März (Datum Poststempel) einzureichen an:

KANZLEI JUSTINA Advokatur & Notariat
Frau Evelyne Suter
Rechtsanwältin und Notarin
Casinoplatz 8
3011 Bern

Anschliessend erfolgt in einem zweiten Schritt die Bewertung durch die Experten. Die Bewertung erfolgt anhand des Rasters in den Prozesseinheiten. Die PE 1 im 2. Lehrjahr wird vor einem Expertenteam, bestehend aus zwei Notaren, jeweils im April/Mai präsentiert und anschliessend bewertet. Das Aufgebot zur Präsentation sowie weitere notwendige Informationen erhalten die Lernenden durch die Branchenverantwortliche. Die PE 2 im 3. Lehrjahr wird ebenfalls von einem Expertenteam, bestehend aus zwei Notaren bewertet. Es findet keine Präsentation statt. Die Durchschnittsnote der zwei Prozesseinheiten wird zu ¼ an den betrieblichen Teil der Lehrabschlussprüfung angerechnet.

zu den Daten der Präsentation PE 1

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