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Lehrabschluss
Ablauf Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)
Die Lehrabschlussprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, einem schulischen und einem betrieblichen (Branchen-)Teil. Die Abschlussnote setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
| Element 1 | Erfahrungsnote (zusammengesetzt aus 6 Semesternoten aus Lehrbetrieb, 6 Semesterzeugnisnoten aus Berufsschule, 2 Noten aus ÜK-Kompetenznachweisen) |
| Element 2 | Fallnote aus schulischer Abschlussprüfung (Mittelwert aus 5 Noten der geprüften Handlungskompetenzbereiche; mündliche und schriftliche Prüfungen) |
| Element 3 | Fallnote aus betrieblicher Abschlussprüfung (sog. praktische Arbeit: mündliche Prüfung) |
Der ÜK-Kompetenznachweis 1 besteht aus einer selbständigen schriftlichen Arbeit, der ÜK-Kompetenznachweis 2 aus einer schriftlichen Prüfung über den Stoff aus den ÜKs 1 bis 4. Die verschiedenen Elemente werden für die Abschlussnote unterschiedlich gewichtet: Die Noten aus der betrieblichen und schulischen Abschlussprüfung zählen je 30% und müssen je genügend sein (Fallnoten). Die Erfahrungsnote zählt 40%, wobei für die Berechnung der Erfahrungsnote der Durchschnitt aus den schulischen Semesterzeugnisnoten mit 50% gewichtet wird und der Durchschnitt aus den betrieblichen Semesternoten sowie aus den Noten der ÜK-Kompetenznachweise je mit 25%.
Die Zusammensetzung und Gewichtung in der Abschlussnote geht aus der folgenden Übersicht hervor:
Das Element «praktische Arbeit» umfasst eine mündliche Prüfung mit 3 unterschiedlichen Teilen (Critical Incident, Kundengespräch, Fachgespräch). Nähere Informationen stehen in der Wegleitung zum QV unter "Downloads und Merkblätter" zur Verfügung.
An der mündlichen Prüfung sind drei Personen beteiligt: Der/Die Kanditat/in sowie zwei PrüfungsexpertInnen. Der/Die eine Prüfungsexpert/in nimmt die Rolle des Kunden am Beratungsgespräch resp. des Gesprächspartners im Fachgespräch ein, der/die zweite Prüfungsexpert/in ist Beobachter/in und hält Bemerkungen im Bewertungsraster fest. Prüfungsbespiele werden im ÜK 4 behandelt.